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Bewerbungsvideo in der Schweiz: worauf Personalverantwortliche achten

Immer mehr Schweizer Firmen fragen ein kurzes Video an. Was hineingehört, wie lang es sein darf und welche Fehler am meisten kosten.

Ein Bewerbungsvideo ersetzt das Dossier nicht, es ergänzt es. Gefragt wird es dort, wo Auftreten und Sprache zum Beruf gehören: im Verkauf, in der Beratung, im Gastgewerbe, in der Pflege und zunehmend in der Lehrstellensuche. Wer eines mitschickt, ohne dass es verlangt war, macht selten etwas falsch, solange das schriftliche Dossier vollständig bleibt.

Die übliche Länge liegt zwischen sechzig und neunzig Sekunden. Das klingt kurz und ist es auch: in neunzig Sekunden spricht man rund zweihundert Wörter. Genau darum lohnt sich ein Skript. Wer frei improvisiert, redet fast immer zu lange und kommt trotzdem nicht zum Punkt.

Der Aufbau, der zuverlässig funktioniert, hat vier Teile. Erstens: wer du bist und auf welche Stelle du dich bewirbst, in einem Satz. Zweitens: was du bisher gemacht hast, an einem konkreten Beispiel statt an einer Aufzählung. Drittens: warum ausgerechnet diese Firma. Viertens: ein kurzer Schluss mit dem Wunsch nach einem Gespräch.

Technisch braucht es wenig. Ein Handy im Querformat, ruhig aufgestellt, Tageslicht von vorne und ein ruhiger Hintergrund genügen. Wichtiger als die Kamera ist der Ton: nimm in einem Raum ohne Hall auf und sprich näher am Gerät, als es sich anfühlt. Ein verrauschtes Video mit gutem Ton wirkt professioneller als das Umgekehrte.

Der häufigste Fehler ist das Ablesen. Ein Skript soll die Struktur geben, nicht den Wortlaut. Lies es dreimal laut, leg es weg und sprich frei entlang der vier Teile. Kleine Versprecher sind kein Problem, ein monotones Vorlesen schon.